Eine Mitgliedschaft im Deutschen Archäologen-Verband e.V. bietet zahlreiche Vorteile, unter anderem:


Hier finden Sie den Mitgliedschaftsantrag. 
Hier geht es zum SEPA-Lastschriftmandat


Aufgrund der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist für die Aufnahme in den Rundmail-Verteiler des Verbandes eine schriftliche An- und Abmeldung, auch per E-Mail, bei der Geschäftsstelle erforderlich.

 

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied des Deutschen Archäologen-Verbandes e.V. können laut § 3 Abs. 1 a-c der Satzung folgende Personen werden:

a) Wissenschaftler*innen, die in der Bundesrepublik Deutschland sowie in deutschen Auslandsinstitutionen in archäologischen Wissenschaften hauptberuflich tätig sind oder in anderen Disziplinen von Berufs wegen archäologisch arbeiten,

b) Wissenschaftler*innen deutscher Staatsangehörigkeit mit Hochschulexamen in den archäologischen Wissenschaften,

c) Studierende an deutschen Hochschulen sowie Studierende deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland, die ein archäologisches Fach studieren.

Außerordentliches Mitglied des Deutschen Archäologen-Verbandes e.V. können laut § 3 Abs. 2 a-b der Satzung folgende Personen werden:

a) ausländische Wissenschaftler*innen, die archäologisch tätig sind,

b) natürliche und juristische Personen, die an den Arbeiten des Verbandes Interesse haben und fördernd Anteil nehmen.

Über die Aufnahme in den DArV entscheidet der Vorstand. Sobald dies erfolgt ist, wird Ihnen eine Bestätigung der Mitgliedschaft und der Mitglieder-Ausweis zugeschickt.

 

Mitgliedsbeiträge pro Jahr

  • Vollzahlende Mitglieder 55,- EUR
  • Mitglieder mit geringem Einkommen 30,- EUR (geringer als TvöD bzw. TVL EG 12, z.B. Volontäre oder Personen mit Zeitverträgen)
  • Studierende, Arbeitslose 20,- EUR
  • Mitglieder der Mommsen-Gesellschaft 40,- EUR

Die Höhe des individuellen Beitrags wird auf Basis der entsprechenden Selbstauskunft festgelegt.