Danneil-Stipendien zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der Vor- und Frühgeschichte

| Stellenausschreibungen

Die Stiftung zur Förderung der Archäologie in Sachsen-Anhalt beabsichtigt, zur Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der Vor- und Frühgeschichte
Danneil-Stipendien
zu vergeben.

 


Gefördert werden wissenschaftliche Qualifizierungsarbeiten (Promotionsvorhaben) im Bereich der Vor- und Frühgeschichte, die sich mit Fundkomplexen im Land Sachsen-Anhalt befassen und einen wichtigen Beitrag zur Erforschung der archäologischen Kulturdenkmale Sachsen-Anhalts erwarten lassen. Vorarbeiten in ausreichendem Umfang sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vorliegen, die den Abschluss des Promotionsvorhabens im Rahmen der regulären Förderdauer von 2 Jahren gewährleisten. Antragsberechtigt sind Wissenschaftler/innen, die durch herausragende Leistungen eine außergewöhnlich qualifizierte Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erkennen lassen.

Für eine Bewerbung (Erstantrag) erforderlich sind ein tabellarischer Lebenslauf, beglaubigte Kopien der Hochschulreife sowie der Hochschulzeugnisse, der Nachweis von Vorarbeiten für das Vorhaben (Arbeitsproben, z. B. Auszüge aus dem Katalog, Tafeln), ein Gutachten einer/s Hochschullehrerin oder Hochschullehrers sowie ggf. Angaben, welche Zuwendungen für die beabsichtigte Forschungstätigkeit von anderer Seite zur Verfügung stehen. Der Stipendienantrag soll einen ausführlichen Arbeitsplan mit
Darstellung des Themas, der Aufgabenstellung, des Zieles sowie des Arbeitsprogrammes aus zeitlicher und sachlicher Sicht, insgesamt aber nicht mehr als 15 Seiten inkl. Arbeitsproben umfassen. Der Stipendienantrag ist zusätzlich in digitaler Form (pdf) einzureichen.

Der Regelsatz des Stipendiums beläuft sich derzeit auf einen monatlichen Betrag in Höhe von € 1.100,00. Das Stipendium wird in der Regel für einen Zeitraum von einem Jahr gewährt. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich. In besonderen und begründeten Fällen können von den genannten Modalitäten abweichende Regelungen getroffen werden.

Die Antragsteller erhalten darüber hinaus die Gelegenheit, ihr Promotionsvorhaben vor dem Stiftungsbeirat zu präsentieren. Der Termin hierfür wird rechtzeitig bekannt gegeben. Über die Stipendien wird voraussichtlich im IV. Quartal 2025 entschieden. Es besteht kein Anspruch auf Förderung durch Stipendien.

Stipendienanträge sind bis spätestens 31.10.2025 formlos an den Stiftungsbeirat zu richten. (Es gilt das Datum des Poststempels.)

Stiftung zur Förderung der Archäologie in Sachsen-Anhalt
℅ Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
Richard-Wagner-Straße 9 / 06114 Halle (Saale)
www.archaeologiestiftung.de • info@archaeologiestiftung.de

Alle Informationen zum Stipendium auch hier

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