| Publikationsmöglichkeiten
für DArV-Mitglieder
in
der Zeitschrift des Präsidiums der Deutschen Verbände
für Archäologie
"ARCHÄOLOGISCHES
NACHRICHTENBLATT"
Rubriken
- Redaktion - Richtlinien
- Redaktionsschluss
Durch
den Beitritt des DArV zum Präsidium der Deutschen Verbände
für Archäologie haben die Mitglieder des DArV zukünftig
die Möglichkeit, Beiträge und Meldungen, die fächerübergreifend
von Interesse sind, im Archäologischen Nachrichtenblatt zu
veröffentlichen.
Das
Archäologische Nachrichtenblatt behandelt fachspezifische Themen
aus den Bereichen Museum, Denkmalpflege und Universität, die
von überregionalem Interesse sind und z.T. fachübergreifende
Bezüge herzustellen suchen. Die Zeitschrift ist ein Forum,
über das in kurzen Beiträgen Institutionen und Projekte
vorgestellt, Meinungen geäußert und Diskussionen geführt
werden können.
An
folgenden Rubriken der Zeitschrift können
sich die Mitglieder des DArV mit Beiträgen oder Meldungen beteiligen:
- "Forum":
allgemeine Themen zur Archäologie oder zu Archäologie
und Medien
- "Berichte":
- Museen:
Besprechungen von Dauerausstellungen oder museumsrelevanten
Themen
- Universitäten:
Resümees von aktuell abgeschlossenen Dissertationen oder
Habilitationen
- Forschungsprojekte:
Berichte über mit Drittmitteln geförderte Projekte
- Verbände/Vereine:
z.B. Neugründungen, Vereinstagungen, Wechsel im Vorstand
- Tagungen:
Berichte über abgelaufene Tagungen
- "Mitteilungen":
vor allem Personalia, wie Berufungen, Ehrungen, feste Anstellungen
im Museumsbereich, Nachrufe, Ausschreibungen von Preisen oder
Stipendien
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Die
DArV-Mitglieder werden gebeten, Ihre Beiträge oder Meldungen
– wenn möglich bitte in digitaler Form als E-Mail oder
auf Diskette oder CD Rom – an die
Redaktion
des DArV für das Archäologische Nachrichtenblatt
zu
senden:
Dr.
Beate Bollmann
Flötenstr. 37 c
D-26125 Oldenburg
E-Mail: b.bollmann@t-online.de
Bitte
beachten Sie dabei, dass der Umfang der Beiträge max. 20, die
Resümees von Habilitationsschriften und Dissertationen ca.
8 bzw. 6 Manuskriptseiten (30 Zeile a 60 Anschläge) nicht überschreiten
sollten. Die Abbildungen sollten sich auf fünf bis acht druckfertige
Vorlagen beschränken.
Weitere
Hinweise zu Form und Umfang des Manuskriptes, zu Korrekturen, Sonderdrucken
etc. sind den
Richtlinien
für Autoren des Archäologischen Nachrichtenblattes
zu
entnehmen.
-> Download der Richtlinien als
Word-Datei
Das
Archäologische Nachrichtenblatt erscheint viermal jährlich.
Über die Annahme der eingegangenen Manuskripte entscheidet
der Herausgeber.
Redaktionsschluss
bei der Redaktion des DArV für das Archäologische Nachrichtenblatt
ist jeweils etwa vier bis fünf Monate vor Erscheinen des betreffenden
Heftes:
| Redaktionsschluss: |
voraussichtlicher
Erscheinungstermin: |
| Anfang
März |
August |
| Anfang
Juni |
November |
| Anfang
September |
Februar |
| Anfang
Dezember |
Mai |
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